Verteilen von Geldmittel

ARTABANA-Gemeinschaften haben lokale und einen regionalen Solidaritätsfonds aufgebaut. Sie ermöglichen es, finanzielle Hilfe überall da zu gewähren, wo durch Krankheits-oder Unglücksfälle Notsituationen entstehen oder bereits entstanden sind.

In der Regel ist der mündige Mensch in der Lage, selber zu entscheiden, wann er die Hilfe anderer Menschen oder einer sozialen Einrichtung benötigt. Gemeinschaftseinrichtungen sind dort sinnvoll, wo die Möglichkeiten des Individuums ausgeschöpft, wo seine Grenzen erreicht sind. In einem solchen Fall kann ein ARTABANA-Mitglied ein Hilfsgesuch an seine lokale ARTABANA-Gemeinschaft stellen. Die ARTABANA-Gemeinschaftsmittel verhüten oder lindern konkrete Notsituationen, entsprechend den Bedürfnissen der betroffenen Person.

Auch Nicht-ARTABANA-Mitglieder können in Notsituationen unterstützt werden: ARTABANA SCHWEIZ hat einen Kurfonds eingerichtet, der Kuraufenthalte finanziell unterstützt.

Alle ARTABANA-Mitglieder stellen den Umfang ihrer Eigenverantwortung und Solidaritätsbereitschaft selber dar. Das Ausmass der von der ARTABANA-Gemeinschaft erwarteten Solidarität hängt oft davon ab, in welchem Masse das Mitglied von herkömmlichen (Kranken-) Versicherungen Hilfeleistungen erwarten kann.

ARTABANA-Mitglieder sind von Gesetzes wegen verpflichtet, eine Grundversicherung bei einer anerkannten Kasse abzuschliessen. Sie beschränken sich in der Regel auf das gesetzliche Versicherungsminimum. Sie brauchen keine Zusatz- oder Privatversicherungen.

ARTABANA geht davon aus, dass Gesundheitspflege und Krankheitsbewältigung feste Bestandteile des täglichen Lebens sind. Gesundheit ist nach wie vor das wichtigste menschliche Lebensgut. Jeder Mensch steht vor der Aufgabe, die ihm zur Verfügung stehenden Geldmittel sinnvoll auf alle Lebensbereiche (Gesundheit, Ernährung, Wohnen, Bildung, Kultur, Freizeit, etc.) zu verteilen.

Das ARTABANA-Mitglied erstellt eigenverantwortlich, aufgrund der persönlichen Lebenssituation, ein Gesundheitsbudget.

Die ermittelte Jahressumme wird als Beitrag an die lokale ARTABANA-Gemeinschaft einbezahlt. Daraus bildet sich das Gemeinschaftsvermögen. Wer für seine Gesundheit Geld benötigt, kann pro Kalenderjahr 60 % seines Jahresbeitrages frei beziehen.

Die Mitglieder haben die Möglichkeit, die wirtschaftlichen Beziehungen mit Therapeuten oder Therapeutengemeinschaften selbständig zu gestalten.

Wer den 60%-Anteil nicht oder nur teilweise benötigt, belässt ihn in den Gemeinschaftsmitteln.

30% des Jahresbeitrages fliessen in den Nothilfefonds der lokalen Gemeinschaft, der Mitgliedern zur Verfügung steht, bei denen sich ein höherer Bedarf eingestellt hat.

10% aller einbezahlten Mitglieder-Jahresbeiträge werden von den regionalen ARTABANA-Gemeinschaften an den ARTABANA SCHWEIZ Solidaritätsfonds überwiesen. Dieser dient Kosten, welche die Möglichkeiten einer lokalen ARTABANA-Gemeinschaft übersteigen.

KONTAKT

ARTABANA SCHWEIZ

Sekretariat
P.O. Ernst
Zürchermatte 18c
CH – 3550 Langnau
034′ 496 71 11

 MAIL